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   VGH Bayern, 01.07.1996 - 11 B 95.2169   

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VGH Bayern, 01.07.1996 - 11 B 95.2169 (https://dejure.org/1996,13967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 (https://dejure.org/1996,13967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 1996 - 11 B 95.2169 (https://dejure.org/1996,13967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 651 (Ls.)
  • NZV 1997, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Düsseldorf, 13.01.2016 - 6 L 3815/15

    Betriebssitz im Sinne von § 26 Nr 2 PBefG

    vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1993 - I ZR 140/91 -, juris, Rn. 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 1994 - 3 S 1443/93 -, juris, Rn. 27; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 1. Juli 1996 - 11 B 95.2169 -, juris, Rn. 20; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 22. September 2014 - 3 K 364/14.NW -, juris, Rn. 43.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 1984 - 7 C 1.83 -, juris, Rn. 15 f.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 1994 - 3 S 1443/93 -, juris, Rn. 27 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 1. Juli 1996 - 11 B 95.2169 -, juris, Rn. 20; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 22. September 2014 - 3 K 364/14.NW -, juris, Rn. 44.

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 26 Nr. 2 PBefG vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997- 3 B 2.97 -, juris, Rn. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 1. Juli 1996- 11 B 95.2169 -, juris, Rn. 22.

  • VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07

    Taxikonzession für Flughafen Hahn erstritten

    Es ist weder nach Handelsrecht (vgl. §§ 13, 29 und 33 HGB) noch nach dem Personenbeförderungsrecht ausgeschlossen, dass ein Taxiunternehmer in einer (echten) weiteren (Zweig-) Niederlassung in einer anderen als der ursprünglichen Sitzgemeinde des Unternehmens die Geschäfte für die dort zu erteilende Taxikonzession betreibt (so im Ergebnis auch Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, § 11 Rn. 3f. und § 26 Rn. 6; a.A. BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 -, NVwZ-RR 1996, 651; in dem hierzu ergangenen Beschwerdebeschluss des BVerwG vom 02.10.1997 - 3 B 2.97 -, Buchholz 442.01 § 26 PBefG Nr. 1, werden Bedenken zur Ansicht des BayVGH geäußert).

    Die Annahme des BayVGH (in seinem Urteil vom 01.07.1996, a.a.O.) entbehrt damit einer für den Normadressaten klaren und eindeutigen Grundlage im geltenden Recht.

    Dennoch gilt auch für die Klägerin, dass die evtl. erteilte Genehmigung nach § 26 Nr. 2 PBefG erlischt, wenn sie den erforderlichen Betriebssitz in der Gemeinde nicht aufrechterhält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.1997, a.a.O. unter Bestätigung des Urteils des BayVGH vom 01.07.1996, a.a.O.).

    In gleicher Richtung stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klar, dass ein Unternehmer, der seinen Betriebssitz aus dem Bezirk einer Genehmigungsbehörde herausverlagert, mit seinen dort noch anhängigen Anträgen auf Neuerteilung zu einem "Neubewerber" wird (BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 - juris; die Beschwerde hiergegen wurde vom BVerwG mit Beschluss vom 02.10.1997 - 3 B 2.97 - juris, zurückgewiesen).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2018 - 9 S 804/17

    Übertragung und Verlängerung einer Taxikonzession

    Demgegenüber ist der Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Regelung des § 13 Abs. 5 PBefG - von vornherein - nicht für Altunternehmer gilt, deren Genehmigungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zur erneuten Erteilung heranstehen (Urteil vom 28.09.1994 - 3 S 1443/93 -, juris; so auch die hM, Nachweise bei Bidinger, a.a.O., § 13 Rn. 91; vgl. auch die - keinen Rechtsnormcharakter aufweisenden - allgemeinen Grundsätze des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr zur Durchführung des Taxen- und Mietwagenverkehrs, abgedruckt bei Fielitz/Grätz, a.a.O., § 13 Rn. 67, unter 2.; aA BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 -, juris; Fielitz/Grätz, a.a.O., § 13 Rn. 63).

    Darüber hinaus erweist sich die Annahme, § 13 Abs. 5 PBefG sei in sog. Wiedererteilungsverfahren von vornherein nicht anwendbar, jedenfalls insoweit als zweifelhaft, als sowohl dem Wortlaut wie der Entstehungsgeschichte des Gesetzes der deutliche Wille des Gesetzgebers entnommen werden kann, die Erteilung der Genehmigung solchen Bewerbern zu erschweren, die die sog. Nachrangigkeitsgründe gemäß § 13 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 PBefG erfüllen (vgl. Bidinger, a.a.O., § 13 Rn. 81 h), 91 a) bzw. insoweit den Altunternehmerschutz nicht mehr in dem bisherigem Umfang aufrechtzuerhalten (vgl. BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2017 - 9 S 8/16

    Konkurrentenstreitigkeit hinsichtlich der Vergabe von Taxikonzessionen

    Demgegenüber ist der Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Regelung des § 13 Abs. 5 PBefG - von vornherein - nicht für Altunternehmer gilt, deren Genehmigungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zur erneuten Erteilung heranstehen (Urteil vom 28.09.1994 - 3 S 1443/93 -, juris; so auch die hM, Nachweise bei Bidinger, a.a.O., § 13 Rn. 91; vgl. auch die - keinen Rechtsnormcharakter aufweisenden - allgemeinen Grundsätze des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr zur Durchführung des Taxen- und Mietwagenverkehrs, abgedruckt bei Fielitz/Grätz, a.a.O., § 13 Rn. 67, unter 2.; aA BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 -, juris; Fielitz/Grätz, a.a.O., § 13 Rn. 63).

    62 Darüber hinaus erweist sich die Annahme, § 13 Abs. 5 PBefG sei in sog. Wiedererteilungsverfahren von vornherein nicht anwendbar, jedenfalls insoweit als zweifelhaft, als sowohl dem Wortlaut wie der Entstehungsgeschichte des Gesetzes der deutliche Wille des Gesetzgebers entnommen werden kann, die Erteilung der Genehmigung solchen Bewerbern zu erschweren, die die sog. Nachrangigkeitsgründe gemäß § 13 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 PBefG erfüllen (vgl. Bidinger, a.a.O., § 13 Rn. 81 h), 91 a) bzw. insoweit den Altunternehmerschutz nicht mehr in dem bisherigem Umfang aufrechtzuerhalten (vgl. BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 13 B 655/15

    Stellung eines Antrags auf Verlängerung einer Taxikonzession nach Ablauf der

    9231; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand Dez. 2014, § 13 Rn. 5; Fielitz/Grätz, a.a.O., § 13 Rn. 5; kritisch Bay. VGH, Urteil vom 1. Juli 1996 - 11 B 95.2169 -, juris, Rn. 23.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 7 A 11067/17

    Wiedererteilung einer Taxikonzession; Altunternehmerprivileg

    Die vorgenannte Konstellation des tatbestandlich nicht einschlägigen Altunternehmerprivilegs - wie hier - ist zu trennen von der nicht zur Entscheidung stehenden, aber das Zusammenspiel von § 13 Abs. 3 PBefG und § 13 Abs. 4 und Abs. 5 PBefG unmittelbar betreffenden Frage, ob trotz Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des Altunternehmerprivilegs im Sinne des § 13 Abs. 3 PBefG die Nachrangigkeitsgründe bei der angemessenen Berücksichtigung der Altunternehmereigenschaft einzubeziehen sind (bejahend: VGH BW, Urteil vom 5. Juli 2017 - 9 S 8/16 -, juris, Rn. 82 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung [Rn. 59, 62]; vgl. auch Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: Januar 2017, § 13 Rn. 60; Bidinger, PBefG, Stand: Juni 2017, § 13 Nr. 81h und Nr. 91a; generell gegen einen Ausschluss des § 13 Abs. 5 PBefG bei einer Wiedererteilung an Altunternehmer gemäß § 13 Abs. 3 PBefG: BayVGH, Urteil vom 1. Juli 1996 - 11 B 95.2169 -, juris, Rn. 23).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 B 21.491

    Erneute Erteilung einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

    Dabei erfasst § 13 Abs. 5 PBefG sowohl Anträge vorhandener Unternehmer auf Erteilung zusätzlicher Genehmigungen als auch auf (Wieder-)Erteilung von Genehmigungen, die durch Ablauf der Geltungsdauer erlöschen (BayVGH, U.v. 1.7.1996 - 11 B 95.2169 - juris Rn. 23; VGH BW, U.v. 8.10.2018 - 9 S 804/17 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG Düsseldorf, 03.06.2015 - 6 L 1169/15

    Taxikonzession; Verlängerung; Wiedererteilung; Privilegierung; Altunternehmer;

    Denn die weitreichende Privilegierung von Altunternehmern nach bisherigem Verständnis, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. September 1994 - 3 S 1443/93 -, juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. September 2014 - 7 L 1187/14 -, juris Rn. 17 ff.; kritisch hingegen VGH Bay, Urteil vom 1. Juli 1996 - 11 B 95.2169 -, juris Rn. 23, setzt voraus, dass der bisherige Genehmigungsinhaber den Antrag auf Wiedererteilung vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung bei der zuständigen Behörde stellt.
  • VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 19.840

    Klage auf Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr mit Taxen

    Ob eine solche "bevorzugte" Wiederteilung einer Taxikonzession an Altunternehmer unter dem Gesichtspunkt des Besitzstandsschutzes zulässig ist oder ob auch insoweit die gemäß § 13 Abs. 5 PBefG geführten Wartelisten einschließlich der dort vermerkten Neubewerber zu berücksichtigen sind, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (dafür etwa OVG NW, B.v. 3.9.2015 - 13 B 655/15 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 2.4.2020 - 13 B 1616/19 - juris Rn. 13 ff; OVG Koblenz, B.v. 29.08.2017 - 7 A 11067/17.OVG - BeckRS 2017, 130435 Rn. 25; einschränkend VGH BW, U.v. 5.7.2017 - 9 S 8/16; U.v. 8.10.2018 - 9 S 804/17 - BeckRS 2018, 34114 Rn. 24; a.A. BayVGH, U.v. 1.7.1996 - 11 B 95.2169 - juris Rn. 23).
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2014 - 7 L 1187/14

    Verkehr mit Taxen; Genehmigung; Geltungsdauer; Verlängerung; Wiedererteilung;

    Eine derart weitreichende Privilegierung von Altunternehmern, die im Grundsatz nicht zu beanstanden sein dürfte, vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 28. September 1994 - 3 S 1443/93 -, juris RdNr. 22; kritisch hingegen Bay. VGH, Urteil vom 1. Juli 1996 - 11 B 95.2169 -, juris RdNr. 23, setzt allerdings voraus, dass der bisherige Genehmigungsinhaber den Antrag auf Wiedererteilung vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung bei der zuständigen Behörde stellt.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95   

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https://dejure.org/1996,5437
OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95 (https://dejure.org/1996,5437)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.06.1996 - 7 B 13530/95 (https://dejure.org/1996,5437)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 7 B 13530/95 (https://dejure.org/1996,5437)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutz ; Konkurrentenstreitigkeiten ; Genehmigung eines Linienverkehrs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 651
  • DVBl 1997, 962
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95
    Allerdings ergibt sich aus diesen Rechtsverhältnissen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Konkurrentenstreitigkeiten auch die Pflicht der Behörden, zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes den unterlegenen Konkurrenten vor Erteilung der Genehmigung von der für ihn negativ endenden Auswahlentscheidung zu unterrichten (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501), was vorliegend nicht beachtet worden ist.
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95
    Der Senat verkennt insoweit nicht, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 07. Oktober 1988, 7 C 65.87 = VRS Bd. 76, S. 225; vgl. dazu im einzelnen auch Urteil des Senats vom 21. Februar 1995, 7 A 11985/94.OVG) im ähnlich gelagerten Rechtsbereich des Rechts der Güterkraftverkehrsgenehmigungen mit ihrem begrenzten Kontingent die Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung auch ohne gleichzeitige Erhebung der Anfechtungsklage gegen die dem Konkurrenten erteilte Genehmigung zugelassen wird.
  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 12.67

    Betreiben eines auf die Früh- und Spätschicht der Ford-Werke AG in Köln-Niehl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95
    Als rechtsfehlerhaft könnte sich vor diesem Hintergrund im vorliegenden Fall die Ausgangserwägung der Genehmigungsbehörde erweisen, daß die Nahverkehrskonzeption des Landkreises davon ausgehen müsse - wie der zuständige Landrat im vorliegenden Fall mit einem bedauernden Unterton der Antragstellerin mit Schreiben vom 22. Februar 1995 mitteilte -, daß die Altunternehmer des konzessionierten Linienverkehrs hier absoluten Vorrang hätten und eine bloße "Ausgestaltung" des Verkehrs im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 c PBefG (vgl. dazu BVerwGE 30, 352 f.) vorliege.
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 4 CE 10.1535

    Zulassung zum Volksfest; öffentliche Einrichtung; Ausgestaltungsbefugnis der

    Zu Recht hat daher das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25.6.1997 - 4 CE 97.1222) darauf abgestellt, dass in formeller Hinsicht neben dem Verpflichtungs- noch ein Anfechtungsantrag zu stellen ist, auch wenn diesem Anfechtungsantrag mehr flankierende Wirkung zukommt (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, s. dazu BVerfG vom 14.1.2004 NVwZ 2004, 718; OVG Rh-Pf. vom 5.6.1996, DVBl 1997, 962/963; OVG Magdeburg vom 22.2.1995 NVwZ 1996, 815; Rennert, a.a.O., S. 1336; Wahl/Schütz, a.a.O., RNr. 289 zu § 42 Abs. 2; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, RdNr. 97).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Vielmehr erweist sich die Auswahlentscheidung, die im Übrigen ohne Rücksicht auf die im Mindestmaß rechtsstaatliche gebotene Beteiligung des Klägers am Verfahren getroffen worden ist (vgl. dazu Beschluss des Senats DVBl 1997, 962 im vorliegenden Verfahren mit Hinweis auf BVerfG, DVBl 1989, 1247 sowie Busch, Anm. dazu, DVBl 1990, 106), als rechtswidrig.

    Anders wäre den als abwägungserheblichen geschützten Belangen (Art. 12 Abs. 1 GG) von Neubewerbern nicht Rechnung zu tragen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 05. Juni 1996, DVBl 1997, 962).

  • VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085

    Linienverkehr mit Omnibussen; Linienverkehrsgenehmigung; Zustimmungen zur

    Für den gebotenen Wettbewerb mehrerer Genehmigungsbewerber hat das Anhörungsverfahren nur dann Sinn, wenn jeder die Verkehrsleistungen kennt, die der andere oder die anderen anbieten (OVG RhPf, B.v. 5.6.1996 - 7 B 13530/95 - DVBl 1997, 962).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Maßgeblich ist daher darauf abzustellen, ob ein drittanfechtungsberechtigter Wettbewerber (vgl. dazu Senat , Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95.OVG -, DVBl 1997, 962 ) geltend machen kann, die Genehmigungsentscheidung verletze seine Rechte.
  • VG Neustadt, 12.08.2009 - 1 K 836/09

    Klagebefugnis im Personenbeförderungsrecht; keine Anwendung des

    Schließlich ist auch der von der Klägerin angeführte Bewerberverfahrensanspruch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05 .OVG und Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95.OVG) nicht geeignet, eine Klagebefugnis auszulösen.
  • VG Arnsberg, 18.09.2008 - 7 K 2889/07

    Klage eines Omnibusunternehmens gegen eine einem anderen Unternehmen erteilte

    vgl. BVerwG, BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - 7 C 12.67 -, a.a.O., OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95 -, DVBl. 1997, 962; Fromm/Fey/Sellmann/Zuck, § 13 PBefG Rdnr. 10.
  • VG Regensburg, 09.06.2010 - RN 5 E 10.560

    Zulassung zu einem Volksfest; Konkurrenzsituation

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten des bislang unberücksichtigt gebliebenen Konkurrenten setzt daher die Suspendierung der bereits erteilten Zulassung voraus (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.6.1996, Az. 7 B 13530/95).
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